Die EU hat sich auf eine Führerscheinreform geeinigt, die vielen Reisemobilfans das Leben leichter macht. Künftig dürfen Inhaber eines B-Führerscheins Reisemobile mit bis zu 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren – 750 Kilogramm mehr als bisher. Voraussetzung kann allerdings ein spezielles Training oder eine Prüfung sein.
Warum die 3,5 Tonnen zum Problem wurden
Moderne Reisemobile sind deutlich schwerer als früher, und das hat nachvollziehbare Gründe. EU-Vorgaben für mehr Sicherheit haben ESP, Airbags und verstärkte Karosserien zur Pflicht gemacht. Dazu kommt aufwendige Abgastechnik. Auch die Ansprüche sind gestiegen: Klimaanlage, größere Wassertanks, bessere Isolierung – all das bringt Gewicht mit sich (vgl. Caravaning Industrie Verband, 2025). Viele gut ausgestattete Reisemobile kratzen heute schon an der 3,5-Tonnen-Grenze oder überschreiten sie.
Mit dem Umstieg auf Elektroantriebe wird es noch enger. Batterien sind schwer, und wer ein elektrisches Reisemobil mit vernünftiger Reichweite will, kommt schnell über die bisherige Grenze. Die Caravaning-Branche und auch der ADAC haben deshalb seit Jahren für eine Anhebung gekämpft. Steffen Häbich, Tourismus-Experte beim ADAC, betont: „Wir haben uns jahrelang für die Erweiterung der Klasse B auf Wohnmobile bis 4,25 Tonnen eingesetzt“ (ADAC, o.J.).
Was sich jetzt durch die Führerscheinreform ändert
Das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich vorläufig geeinigt, jedoch ist die formelle Annahme der Richtlinie und deren Implementierung in nationales Recht noch ausstehend. Die Implementierung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten wird voraussichtlich bis zum Jahr 2028 abgeschlossen sein (vgl. Eurocampings 2025). Dann gilt: Mit dem B-Führerschein sind Reisemobile bis 4,25 Tonnen erlaubt, nach einem Training oder einer Prüfung. Wie genau das aussieht, entscheidet jedes Land selbst. Manche werden nur ein Training verlangen, andere eine Prüfung oder beides.
Für Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 ändert sich nichts. Sie dürfen auch weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren (vgl. ADAC, o.J.).
Wer besonders profitiert
Vor allem junge Menschen gewinnen durch die Reform. Alle, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, waren bisher auf 3,5 Tonnen beschränkt. Daniel Onggowinarso, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbands, sagt dazu: „Die Novellierung erleichtert Millionen Menschen den Zugang zum Reisen mit dem Reisemobil – besonders jungen und künftigen Urlauber-Generationen“ (Caravaning Industrie Verband, 2025). Auch Häbich vom ADAC sieht hier einen entscheidenden Vorteil: Die neue Gewichtsgrenze vergrößere nicht nur den Spielraum bei der Zuladung, sondern mache auch „die Auswahl bei Wohnmobilen für junge Camper deutlich größer“ (ADAC, o.J.).
Was bleibt wie es ist
Wichtig zu wissen: Die Verkehrsregeln ändern sich nicht. Auch wenn man mit dem B-Führerschein künftig schwerere Fahrzeuge fahren darf, gelten für alle Reisemobile über 3,5 Tonnen weiterhin das LKW-Überholverbot und Tempo 100 auf Autobahnen. Außerdem wird bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eine höhere Maut fällig (vgl. ADAC, o.J.). Das sollte man bei der Reiseplanung und Kostenkalkulation im Hinterkopf behalten.
Was jetzt kommt
Die Details der Umsetzung stehen noch aus. Wer künftig ein schwereres Reisemobil fahren möchte, sollte verfolgen, wann Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umsetzt.
Quellen:
ADAC (o.J.). Camper: B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen. URL: https://www.adac.de/reise-freizeit/camping/fuehrerscheinklasse-b-wohnmobile/*(abgerufen am 02.10.2025)
Caravaning Industrie Verband (2025). Caravaning-Tourismus in Deutschland: Rekord bei Übernachtungen und Umsatz – Urlauber profitieren von Führerscheinreform. URL: https://www.civd.de/news/rekord-bei-uebernachtungen-und-umsatz/ *(abgerufen am 02.10.2025)
Eurocampings (2025). Neue EU-Führerscheinrichtlinie: Was ändert sich für Camper? URL: https://www.eurocampings.de/blog/listing/neue-eu-fuehrerscheinrichtlinie/ *(abgerufen am 02.10.2025)
Bildquelle: pixabay.com. URL: https://pixabay.com/de/photos/f%C3%BChrerschein-fahrerlaubnis-2534805/*(abgerufen am 02.10.2025)
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