Bei den Fünfer-Campingplätzen handelte es sich um Kleinstcampingplätze, die – wie der Name schon sagt – Platz für maximal fünf Campingfahrzeuge oder Zelte boten. Diese Miniatur-Campingplätze waren besonders bei Campern beliebt, die dem Massentourismus entfliehen und die Natur in kleineren Gruppen genießen wollten. Oft wurden diese Kleinstcampingplätze von Landwirten oder Privatpersonen als Nebenerwerb betrieben.
Wer als Campingbegeisterter gerne auf kleinen, idyllischen Plätzen mit maximal fünf Stellplätzen in Schleswig-Holstein übernachtet hat, muss sich seit einigen Jahren umstellen. Mit der Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) im Jahr 2016 wurden die sogenannten „Fünfer-Campingplätze“ im nördlichsten Bundesland abgeschafft.
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein, das am 24. Februar 2016 in Kraft trat, werden diese Kleinstcampingplätze nicht mehr als Ausnahme vom allgemeinen Bauverbot im Außenbereich anerkannt. Allerdings gab es noch Genehmigungen für derartige Plätze, so dass durch die Landesregierung zu entscheiden war, wie mit diesen Genehmigungen umzugehen war. Die zuständigen Ministerien des Landes hatten sich daher und wegen der starken Nachfrage während der Corona-Krise darauf verständigt, unter bestimmten Bedingungen übergangsweise „Fünfer-Campingplätze“ zu dulden (vgl. MELUND 2021). Diese Übergangsregelung lief allerdings im Jahr 2022 aus.
Laut dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wurde diese Änderung in Bezug auf „Fünfer-Campingplätze“ vorgenommen, um einen besseren Schutz der Landschaft zu gewährleisten. Ausnahmen gelten nur noch für zeitlich befristete Zeltlager z. B. für Schulklassen.
Kleinstcampingplätze doch wieder möglich?
Initiativen zur Wiedereinführung der Ausnahmeregelung im Landesnaturschutzgesetz haben bisher keinen Erfolg gehabt. Die Landesregierung hält an der Regelung fest und verweist auf den Landschaftsschutz als höheres Gut. Im März 2025 wurde ein Antrag „Camping in Schleswig-Holstein stärken – Kleinstcampingplätze wieder möglich machen“ der FDP-Fraktion im Landtag eingebracht und nach der Debatte zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss weitergeleitet (vgl. Landtag SH 2025a).
Es gibt dennoch Möglichkeiten für Kleinstcampingplätze in Schleswig-Holstein. So kann eine Gemeinde über die Bauleitplanung den Bebauungsplan ändern und Gebiete für Camping ausweisen. Dies kann unabhängig davon geschehen, welche Anzahl an Plätzen entstehen sollen. Mit der entsprechenden Zweckbestimmung im Flächennutzungsplan ist es eine Sonderbaufläche bzw. ein Sondergebiet. Ein Landwirt kann mittels eines Bauantrags eine Nebennutzung beantragen (vgl. Landtag SH 2025b). Ob diese Verfahren erfolgreich sind, hängt vom Einzelfall und den Umfeldbedingungen ab.
Quellen:
Landtag SH (2025a). FDP setzt sich für kleine, individuelle Campingplätze ein. URL: https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/25_03_25_camping_kleinplaetze/ *(abgerufen am 22.04.2025)
Landtag SH (2025b). Silke Backsen zu Kleinstcampingplätzen. URL: https://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2025-03-28-13-50-18-065a/ *(abgerufen am 22.04.2025)
MELUND (2021). Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein – Duldung mit Übergangsfrist aufgrund der Corona-Pandemie: Camping auf Kleinstcampingplätzen im Land bleibt unter bestimmten Auflagen möglich. URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2021/0221/210224_Camping *(abgerufen am 22.04.2025)
Bildquelle: pixabay.com.URL: https://pixabay.com/photos/sea-water-sand-baltic-sea-tourism-5460315/ *(abgerufen am 22.04.2025)
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