Touristische Reisen innerhalb Deutschlands hat die Bundesregierung untersagt. Davon ist auch die Campingbranche betroffen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) gibt es 3.062 Campingplätze in Deutschland (Stand Januar 2020), die nun aufgrund der Corona-Krise schließen mussten. Dies bedeutet, dass auch Einrichtungen wie Waschräume und Küchenbereiche nicht zugänglich sind. Campingplätze weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, dass sich daher auch keine Dauercamper auf den Plätzen aufhalten sollten bzw. dürfen (entscheidend für den Aufenthalt von Dauercampern ist die aktuelle Verfügung des jeweiligen Bundeslandes zum Infektionsschutz).
Der Zusammenhalt in der Krise und die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen ist wichtig, doch es ist sicherlich schmerzhaft für die Branche, dass nun die Buchungen über die Osterzeit wegfallen. Gerade das Frühjahr ist bei schönem Wetter neben der Sommersaison eine gute Einnahmequelle für die Platzbetreiber.
Die Camper sind wie alle anderen Kunden in der Reisebranche verunsichert. Keiner weiß, wie es weitergeht, und daher stornieren viele Campinggäste schon jetzt ihre reservierten Stellplätze für den Sommer. Einige Campingplatzbetreiber appellieren auf ihren Internetseiten an die Kunden, nicht zu stornieren, sondern umzubuchen.
Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen wurden teilweise angepasst, so dass Umbuchungen in der Krise auch kostenfrei angeboten werden (Informationen werden über die jeweiligen Internetpräsenzen der Campingplätze veröffentlicht). Informationen zur rechtlichen Situation bezüglich der Stornierungen aufgrund der Corona-Krise hat zum Beispiel der ADAC veröffentlicht (Link).
Umbuchungen und Stornierungen sind zwar keine Mittel des Krisenmanagements, aber sie sind besonders für die Kunden in Krisenzeiten wichtig. So können diese Instrumente eingesetzt werden, um Kunden zu binden. Sie sind aber auch kostenintensiv (vgl. Glaeßer 2007, S. 276). Buchungsverträge bleiben dem Campingplatz mit Umbuchungen aber erhalten, was zukünftigen Liquiditätsengpässen entgegenwirken kann.
Nun müssen alle abwarten und hoffen, denn vor dem 20. April 2020 wird es keine Lockerungen der Beschränkungen geben. Informationen über Hilfsangebote für betroffene Unternehmen bietet zum Beispiel der Deutsche Tourismusverband auf seinen Internetseiten (Link).
Quellen:
Destatis (2020): Monatsergebnisse der Fachserie 6 Reihe 7.1 Januar 2020. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Gastgewerbe-Tourismus/_inhalt.html (abgerufen am 30.03.2020)
Glaeßer, Dirk (2007): Handbuch Krisenmanagement im Tourismus. Erich Schmidt Verlag.
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