Camping-Tourismus-Blog
Wohnmobil

Was sind eigentlich Reisemobilstellplätze?

Wohnmobile und Wohnwagen können auf Campingplätzen abgestellt und als Unterkunft genutzt werden. Doch es gibt spezielle Plätze nur für Wohnmobile – die sogenannten Wohnmobil- bzw. Reisemobilstellplätze. Wie lassen sich diese genau definieren? Was ist ihre Besonderheit?

Beliebte Unterkunftsarten beim Camping sind das Wohnmobil und der Wohnwagen. Ein Wohnmobil bzw. ein Reisemobil hat im Gegensatz zu einem Wohnwagen (Caravan) einen eigenen Motor und ist somit ein selbstangetriebenes Fahrzeug und fällt unter die Kategorie der Freizeitfahrzeuge (vgl. Deutscher Tourismusverband 2018).

Sowohl der Wohnwagen als auch das Reisemobil können auf Campingplätzen abgestellt werden. Doch es gibt auch spezielle Reisemobilstellplätze. Laut dem Deutschen Tourismusverband (2018) ist unter einem Reisemobilstellplatz das Folgende zu verstehen: „Reisemobilstellplätze sind eigens für die spezifischen Anforderungen von Reisemobilen und ihrer Nutzer ausgestattete Übernachtungsplätze, deren Benutzung rund um die Uhr möglich sein muss.“

Arten von Reisemobilstellplätzen

Es haben sich fünf Arten von Reisemobilstellplätzen entwickelt (Deutscher Tourismusverband 2018):

Transitplatz: Ein sehr einfacher Platz ohne Komfort für meist nur eine Nacht.

Kurzreiseplatz: Ein Platz, der sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befindet und für die Reisemobile ausgewiesen Stellflächen anbietet. Es gibt Einrichtungen für die Ver- und Entsorgung. Die Stellplätze sind meist auf nur ein bis zwei Übernachtungen ausgerichtet.

Touristikplatz: Ein Stellplatz mit kleinen Parzellen (50 m²), die nicht für einen längeren Campingaufenthalt gedacht sind, sondern maximal auf drei Aufenthaltstage begrenzt sind. Es sind bewirtschaftete Stellplätze, die an eine touristische Einrichtung (z. B. Erlebnispark, Sporteinrichtung) angegliedert sind. Es gibt Einrichtungen für die Ver- und Entsorgung und manchmal auch Sanitärgebäude.

Wohnmobilhafen: Die Stellplätze sind für einen längeren Aufenthalt gedacht. Es gibt Einrichtungen für die Ver- und Entsorgung und Sanitäranlagen. Auch Stromanschlüsse sind vorhanden. Diese Art von Stellplatz befindet sich außerhalb von klassischen Campingplätzen, hat aber Campingcharakter.

Campingplatz: Hierunter werden die klassischen Campingplätze zusammenfasst, die über eine Infrastruktur inklusive Stromanschluss für kurze und für längere Campingaufenthalte verfügen. Die Parzellen liegen bei einer Größe von 80 m² bis 100 m².

Details lassen sich der jeweiligen Landesverordung über Camping- und Wochenendplätze entnehmen. Laut der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (hier beispielhaft Schleswig-Holstein) können auf einem Campingplatz für das Aufstellen von Wohnmobilen gesonderte Standplatzflächen ausgewiesen werden. Eine Kennzeichnung einzelner Standplätze innerhalb der Standplatzfläche ist dann nicht erforderlich. Je angefangene 50 m2 Standplatzfläche darf ein Wohnmobil aufgestellt werden (vgl. § 13).

Wohnwagen erlaubt?

Sind auf Reisemobilplätzen keine Wohnwagengespanne erlaubt? Dies ist unterschiedlich. Ein wesentlicher Grund, Wohnwagen nicht zuzulassen ist, dass es in manchen Bundesländern eine Begrenzung der Wohnwagenanzahl gibt. So steht in der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze in Mecklenburg-Vorpommern (§1), dass Campingplätze Plätze sind, „die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind. Zeltlager, die gelegentlich oder nur für kurze Zeit eingerichtet werden, und Plätze für das Parken von Wohnmobilen sind keine Campingplätze im Sinne dieser Verordnung.“ Wenn also mehr als drei Wohnwagen auf einem Stellplatz stehen, handelt es sich um einen Campingplatz mit allen Auflagen. Für den Betreiber eines Reisemobilplatzes kann es also durchaus eine ökonomische Entscheidung sein, keine Wohnwagengespanne auf den Platz zu lassen, da ansonsten Investitionen in z. B. Infrastruktur und Sanitäranlagen zu tätigen wären.

Ähnlich steht es auch in der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze in Niedersachsen: „Campingplätze sind Plätze, die während des ganzen Jahres oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum Aufstellen und zum vorübergehenden Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind.“

Laut der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze in Schleswig-Holstein können Abweichungen von der Bauaufsichtsbehörde zugelassen werden (wenn die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt wird). Dies gilt für Camping- oder Wochenendplätze mit bis zu 50 Stand- oder bis zu 50 Aufstellplätzen sowie für Campingplätze, die ausschließlich für die Aufstellung von Wohnmobilen bestimmt sind.

In Schleswig-Holstein gibt es Stellplätze, die auch Wohnwagen zulassen, dies kann aber an Vorgaben gebunden sein (z. B. ein autarkes Entsorgungssystem).

Die gesetzlichen Vorgaben sind also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Quellen:

Deutscher Tourismusverband (2018): Reisemobilstellplätze in Deutschland. URL: https://www.reisemobil-stellplatz.info/wp-content/uploads/2018/10/DTV-Planungshilfe_Reisemobilstellplaetze.pdf. * (abgerufen am 23.02.2021).

Bildquelle: pixabay.com https://pixabay.com/de/photos/kleinbus-vista-landschaft-panorama-1651031/ (abgerufen am 23.02.2021).

*Durch das Anklicken des Links gelangen Sie auf eine externe Internetseite, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

War dieser Beitrag interessant?

Average rating 5 / 5. Anzahl der Bewertungen 1

Bisher keine Bewertungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert