Für einige ist es der Urlaubsort, aber andere Menschen haben dauerhaft ein Domizil auf dem Campingplatz aufgebaut. Einige leben sogar kontinuierlich auf einem Campingplatz. Doch was ist ein Dauercampingplatz und was ist dort erlaubt?
Dauercamping bedeutet, dass ein Wohnwagen oder Mobilheim dauerhaft auf einer gepachteten Campingplatz-Parzelle steht. Auch Häuser können auf Campingplätzen errichtet werden, doch diese Variante soll hier nicht im Fokus stehen, da die festen Häuser meist auf besonders ausgewiesenen Teilbereichen von Campingplätzen stehen. Hier gelten andere Vorschriften z. B. in Bezug auf Sicherheitsabstände.
Regelungen für das Abstellen von Mobilheimen
Der Wohnwagen oder das Mobilheim auf dem Campingplatz ersetzen das Ferienhaus, das meist teurer in der Anschaffung und dem Unterhalt ist. Auch Tiny-Houses (bewegliche Mobilheime im Mini-Format) werden immer beliebter. Doch häufig gibt es gar keine rechtlichen Regelungen für das Abstellen von Mobilheimen auf Campingplätzen. Im April 2020 hat sich z. B. das Landeskabinett in Schleswig-Holstein auf eine Anpassung der Campingplatzverordnung in Bezug auf Mobilheime geeinigt. Hier unterscheidet man zwischen den beweglichen Modellen und den kaum noch beweglichen Modellen.
Mobilheime und Tiny-Houses dürfen nur noch auf den Campingplätzen stehen, wenn sie in einer Gefahrensituation schnell entfernt werden können (vgl. Landesregierung Schleswig-Holstein).
Dauercampingplatz und Erstwohnsitz
Dauercamper bewohnen entweder am Wochenende oder in den Ferien ihre fest abgestellten Wohnwagen oder Mobilheime. Es gibt aber auch Dauercamper, die kontinuierlich auf dem Campingplatz leben. Voraussetzung dafür ist, dass der Campingplatz ganzjährig geöffnet ist. Allerdings ist es nicht überall möglich, auch den ersten Wohnsitz auf die Parzelle eines Campingplatzes zu verlegen, dies setzt z. B. eine Bauleitplanung und die Erfüllung anderer Auflagen voraus und ist von den Vorgaben des Bundeslandes bzw. der Gemeinde abhängig. Camping- und Wochenendplätze dienen z. B. in Schleswig-Holstein laut einer neuen Verordnung nur dem Erholungswohnen. Somit ist die Anmeldung eines Erstwohnsitzes nicht möglich (vgl. Landesregierung Schleswig-Holstein).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Dauercampingplatz Parzellen für das Dauercamping zu Verfügung stellt. Häufig gibt es aber eine Mischung aus Dauer- und Urlaubscamping. Im Gegensatz zum Urlaubscamping ist Dauercamping saisonunabhängig und kann den Campingplatz-Betreibern eine gewisse Planungssicherheit bezüglich der Auslastung des Platzes geben.
Quellen:
Landesregierung Schleswig-Holstein (2020): Klare Regeln für Campingplätze. URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel2020/II/200421_campingplatzverordnung.htm (abgerufen am 03.07.2020).
Bildquelle: pixabay URL: https://pixabay.com/de/photos/wohnwagen-camping-zelt-ferien-1008576/