Camping-Tourismus-Blog
Lockdown-Light

Lockdown-Light – Was bedeutet das für Camper?

Welche Bedeutung haben die Vorgaben des letzte Woche von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown-Light für Camper und Dauercamper? Wie beim gesamten Beherbergungsgewerbe gibt es weitreichende Einschnitte.

Der Lockdown-Light, der seit dem 02. November 2020 in Kraft getreten ist, beinhaltet das Verbot von touristischen Übernachtungen in Deutschland. Dies schließt auch Übernachtungen auf Campingplätzen ein. Die genauen Regelungen können aber je nach Bundesland variieren. Die Umsetzung der Lockdown-Light-Vorgaben dauert zudem noch an.

Bestimmungen des Lockdown-Light

Die konkreten Bestimmungen des Lockdown-Light lassen sich zum Beispiel dem Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes entnehmen: https://tourismus-wegweiser.de/ In Bezug auf Campingplätze und Wohnmobilstellplätze steht hier z. B. für Schleswig-Holstein folgende Information: Eine Beherbergung kann nur erfolgen, wenn der Gast schriftlich darlegt, dass die Übernachtung aus beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken notwendig ist.

Was ist mit Dauercampern?

Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. meldet auf seiner Homepage, dass der Aufenthalt von Dauercampern auf Campingplätzen länderabhängig geregelt ist und der jeweiligen Länderverordnung zu entnehmen ist. Der Verband weist aber darauf hin, dass es teilweise nicht ganz klar geregelt ist. Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen treffen allerdings laut Verband Aussagen zum Dauercamping. In diesen Bundesländern ist es unter konkreten Voraussetzungen auch während des Lockdown-Light möglich. Nähere Informationen gibt es beim Verband (https://www.bvcd.de/corona/laenderregelungen.html).

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die jeweiligen Verordnungen der Länder zum Thema Beherbergung bzw. Camping genau durchgelesen werden sollten bevor Dauercamper zu ihrem Campingplatz fahren. Ein weiterer Faktor, der dabei eine Rolle spielen kann, ist die Anmeldung des Dauercampingplatzes als Erst- oder Zweitwohnsitz.

Quellen:

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (2020): Camping in den Bundesländern. URL: https://www.bvcd.de/corona/laenderregelungen.html (Einsicht am 02.11.2020)

Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes (2020): Corona-Navigator URL: https://corona-navigator.de/ (Einsicht am 02.11.2020)

Bildquelle: pixabay.com URL: https://pixabay.com/de/photos/lockdown-spiel-puzzle-coronavirus-5130295/

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